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Die Wallbox hängt am Zählerschrank, nicht an der Garage.

Eine Wallbox ist schnell an die Wand geschraubt. Der Aufwand steckt davor und dahinter: in der Anmeldung beim Netzbetreiber und im Zählerschrank. Wir installieren und melden Wallboxen an in Neubrandenburg, Waren, Pasewalk und Prenzlau.

11 kW oder 22 kW — Anmeldung oder Genehmigung

Der Unterschied entscheidet, wie lange Sie warten.

Bis 11 kW Ladeleistung wird die Wallbox beim Netzbetreiber nur angemeldet. Er nimmt die Anmeldung entgegen und kann ihr nicht widersprechen.

Ab 22 kW braucht es eine Genehmigung. Der Netzbetreiber prüft dann aktiv, ob Hausanschluss und Ortsnetz die zusätzliche Leistung tragen, und darf ablehnen. Er hat dafür zwei Monate Zeit.

Wer in Neubrandenburg oder Prenzlau die größtmögliche Wallbox will, sollte das wissen, bevor das Gerät im Karton steht.

§14a EnWG: warum der Netzbetreiber mitredet

Seit dem 1. Januar 2024 gilt jede private Ladeeinrichtung mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz.

Das klingt schlimmer, als es ist. Der Netzbetreiber darf Ihre Wallbox nicht abschalten. Er darf sie dimmen, also die Ladeleistung absenken, und das nur zeitlich begrenzt. Dafür gibt es im Gegenzug reduzierte Netzentgelte.

Technisch läuft die Steuerung meist über einen Rundsteuerempfänger. Den stellt der Netzbetreiber, und er wird im Zählerschrank eingebaut und plombiert.

Was technisch dazugehört

Eine Wallbox ist kein Starkstromanschluss für den Herd. Sie lädt stundenlang unter Volllast, und dafür gelten eigene Regeln — in Deutschland VDE 0100-722 für Ladeinfrastruktur.

Fehlerstromschutz: Ladeelektronik kann glatte Gleichfehlerströme erzeugen, und die machen einen gewöhnlichen FI vom Typ A blind. Deshalb braucht jede Wallbox entweder einen RCD Typ B oder einen Typ A mit zusätzlicher Gleichfehlerstromerkennung, oft Typ A EV genannt. Manche Geräte bringen das schon mit.

Dazu kommen eigener Leitungsschutzschalter, ein Leitungsquerschnitt, der zu Ladeleistung und Leitungslänge passt, und ein freier Platz in der Unterverteilung.

Warum das an den Zählerplatz führt

Der Rundsteuerempfänger sitzt im Zählerschrank, hinter der Plombe. Dort darf nicht jeder Elektriker arbeiten.

Am Zählerplatz und am Hausanschluss darf nur ein Betrieb tätig werden, der im Installateurverzeichnis seines Netzbetreibers eingetragen ist. Für Neubrandenburg, Waren, Pasewalk und Prenzlau ist das die E.DIS — dort sind wir eingetragen, mit Ausweisnummer.

Deshalb kommt bei uns beides aus einer Hand: die Wallbox an der Garage, der Rundsteuerempfänger im Schrank und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Ein Betrieb, ein Termin.

Ist der Zählerschrank alt, wird er bei dieser Gelegenheit oft zum eigentlichen Thema. Was dabei passiert, steht auf der Seite über die Erneuerung.

Zählerschrank erneuern: woran Sie es selbst sehen

Rufen Sie an, bevor Sie eine Wallbox kaufen. Zehn Minuten am Telefon sparen die Genehmigung, die nicht kommt, und das Gerät, das nicht passt.